Leonidas Associates XVII Wind GmbH & Co. KG – geänderte Steuerbescheide aufgrund Betriebsprüfung

Einige von Ihnen haben in den letzten Tagen bereits geänderte Steuerbescheide Ihrer Wohnsitzfinanzämter für die Jahre 2018 bis 2020 erhalten. An die weiteren Anleger werden zahlreiche weitere Bescheide in den kommenden Tagen und Wochen zugestellt. In vielen Fällen ergeben sich daraus erhebliche Steuernachforderungen.

Hintergrund der Änderungen

Ursache dieser steuerlichen Mehrbelastung ist eine Betriebsprüfung im Zusammenhang mit der im Jahr 2019 erfolgten Umwandlung der Betreibergesellschaft eines der beiden Windparks des Fonds, in Vorgriff auf dessen Veräußerung. Dieser Formwechsel, der seinerzeit unter Verantwortung der damaligen Geschäftsführung – insbesondere Frau Antje Grieseler und ihrem Team – durchgeführt wurde, hat nach Einschätzung der Finanzverwaltung gravierende steuerliche Konsequenzen, die sich nun in den Bescheiden niederschlagen.

Leider wurde die Anlegergemeinschaft durch die Fondsgeschäftsführung bislang lediglich am Rande des Quartalsberichts von Anfang Mai über diesen Sachverhalt informiert. Eine ausführliche, transparente Information blieb bisher aus. Nach unserem Kenntnisstand liegt der Fondsgeschäftsführung der entsprechende Grundlagenbescheid des Betriebsstättenfinanzamts seit vergangenem Donnerstag vor. Eine weitergehende Information an die Anleger sei ihrerseits für diese Woche geplant.

Warum wir Sie bereits jetzt informieren

Aufgrund der bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreichen Rückfragen aus der Anlegerschaft und der Dringlichkeit der Angelegenheit sehen wir es als unsere Verantwortung als Anlegerverwaltung, Sie proaktiv und frühzeitig zu unterrichten. Sobald die Fondsgeschäftsführung die Grundlagenbescheide ausgewertet hat, wird sie Ihnen eine aktualisierte Übersicht über die steuerlichen Ergebnisse zur Verfügung stellen. Diese wird es Ihnen ermöglichen, Ihre individuellen Bescheide zu prüfen.

Zur Verantwortung für den entstandenen Schaden

Die Klärung, wer für den entstandenen finanziellen Schaden verantwortlich ist, steht noch aus. In Frage kommen nach unserem Kenntnisstand insbesondere die damaligen Geschäftsführer des Fonds sowie der Betreibergesellschaft des Windparks Cardiff, namentlich Antje Grieseler, Ralf Schamberger und Sophie Tröschel, sowie gleichsam die Geschäftsführer der involvierten Leonidas Treuhand GmbH, Antje Grieseler und Max Hug.

Die steuerliche Beratung (auch in Bezug auf den fraglichen Sachverhalt) wurde seinerzeit durch die Kanzlei WWKN erbracht, die inzwischen zu Mazars gehört und nach wie vor die steuerliche Betreuung der Leonidas-Fonds verantwortet. Es erscheint zumindest kritisch, dass die laufende Betriebsprüfung durch jene Berater federführend begleitet wurde, die den zugrundeliegenden Sachverhalt mitgestaltet haben. Eine rechtliche Prüfung etwaiger Haftungsansprüche auch gegen diese halten wir daher für zwingend geboten.

Ihr weiteres Vorgehen – unser Rat

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Fristen zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen Ihren Steuerbescheid. Falls Sie die aktualisierten steuerlichen Übersichten der Fondsgeschäftsführung zur Prüfung Ihrer Bescheide nicht rechtzeitig erhalten oder diese nicht übereinstimmen, sollten Sie prüfen Einspruch einzulegen. Da wir nicht zur Steuerberatung befugt sind, können wir Ihnen dahingehend aber leider keine Beratung anbieten.

Als Ihre Anlegerverwaltung setzen wir uns für eine vollständige und unabhängige Aufklärung der Angelegenheit gegenüber der Geschäftsführung und allen Verantwortlichen ein. Selbstverständlich halten wir Sie über alle wesentlichen Entwicklungen, die uns zu Kenntnis gelangen zeitnah auf dem Laufenden.

Ihre Anlegerverwaltung